Ratgeber
Laptop, Handy, Maschine absetzen: sofort oder über Jahre?
Einen Laptop setzt Du als Selbstständiger fast immer im Jahr des Kaufs komplett ab, egal wie teuer er war: Für Computer und Software darfst Du eine Nutzungsdauer von einem Jahr ansetzen. Bei anderen Anschaffungen wie Handy oder Maschine entscheidet der Preis. Bis 800 € ohne Umsatzsteuer ziehst Du sie sofort ab, was teurer ist, verteilst Du über die Jahre, in denen Du das Gerät nutzt. Diese 800 € sind auch für Kleinunternehmer ein Nettobetrag, brutto liegt die Grenze bei 952 €.
Sofort oder verteilt: Welche Regel gilt für welche Anschaffung?
| Anschaffung | Regel | Im Kaufjahr absetzbar |
|---|---|---|
| bis 250 € netto, z. B. Lampe, Maus, Fachbuch | sofort, ohne eigenes Verzeichnis | alles |
| mehr als 250 € bis 800 € netto, z. B. Bürostuhl, Akkuschrauber | geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) | alles |
| Laptop, PC, Tablet, Monitor, Papierdrucker, Software, egal zu welchem Preis | Computer-Regel: Nutzungsdauer ein Jahr | alles |
| mehr als 800 € netto, z. B. Maschine, Smartphone, Möbel | Abschreibung über die Nutzungsdauer | nur der Anteil für das Kaufjahr |
Alle Beträge gelten für Käufe im Jahr 2026.
GWG-Grenze 2026: Wann darfst Du sofort absetzen?
Ein Gerät, das Du länger als ein Jahr im Betrieb einsetzt, gehört zum Anlagevermögen. Seine Kosten ziehst Du deshalb nicht auf einen Schlag ab. Du verteilst sie über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, und das heißt Abschreibung oder kurz AfA (§ 7 EStG).
Davon gibt es eine Ausnahme für günstige Anschaffungen, die geringwertigen Wirtschaftsgüter. Liegt der Preis eines Geräts bei höchstens 800 € netto, darfst Du ihn komplett im Kaufjahr als Betriebsausgabe ansetzen (§ 6 Abs. 2 EStG). Diese Grenze gilt seit 2018 unverändert. Der Bundesrat hat zwar vorgeschlagen, sie für Käufe ab 2027 auf 1.200 € zu erhöhen (Bundesrat, Drucksache 447/26 (B)), beschlossen ist das aber noch nicht. Für alles, was Du 2026 kaufst, bleibt es bei 800 €.
Die Sache hat eine Bedingung: Du musst das Gerät für sich allein benutzen können. Bei einem Bürostuhl ist das klar. Ein Fräser oder ein Ersatzteil, das nur in Deiner Maschine funktioniert, ist dagegen kein eigenes GWG, sondern zählt zur Maschine (H 6.13 EStH).
Netto oder brutto: Was gilt für Kleinunternehmer?
Dieser Punkt betrifft Dich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG direkt. Du zahlst beim Einkauf Umsatzsteuer und bekommst sie nicht zurück. Trotzdem prüfst Du die GWG-Grenze mit dem Preis ohne Umsatzsteuer. Ob Du Vorsteuer abziehen darfst, spielt für die Grenze laut Einkommensteuer-Richtlinien keine Rolle (R 9b Abs. 2 EStR). Manche Ratgeber nennen hier eine Bruttogrenze, das ist falsch.
Rechne für Deinen Einkauf deshalb so: Bei 19 % Umsatzsteuer ist ein Gerät bis zu einem Bruttopreis von 952 € ein GWG. Bei 7 %, etwa für Bücher, sind es 856 €. Abziehen darfst Du anschließend den ganzen Bruttopreis, denn die Umsatzsteuer, die Dir niemand erstattet, gehört zu Deinen Anschaffungskosten (§ 9b EStG).
Beispiel: Du kaufst einen Bürostuhl für 900 € brutto. Netto sind das 756,30 €, also unter 800 €. Der Stuhl ist ein GWG, und Du setzt 2026 die vollen 900 € ab.
Laptop absetzen: Was gilt für Computer und Software?
Für Computer und Software gibt es seit dem Steuerjahr 2021 eine eigene Regel. Die Finanzverwaltung akzeptiert dafür eine Nutzungsdauer von einem Jahr (BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software).
Was das BMF-Schreiben dazu zählt, ist genau aufgelistet: Desktop-PC, Laptop, Tablet, Dockingstation und Zubehör wie Monitor, Tastatur, Maus, Scanner, Headset und Drucker, die auf Papier oder Folie drucken. Software gehört ebenfalls dazu, vom Betriebssystem bis zum Grafikprogramm. Den vollen Betrag darfst Du im Kaufjahr abziehen, auch wenn Du das Gerät erst im Dezember kaufst. Ein Laptop für 1.800 € landet damit genauso komplett in der EÜR des Kaufjahres wie eine Maus für 20 €.
Du musst die Regel nicht nutzen. Du kannst den Laptop auch über mehrere Jahre verteilen, etwa wenn Du im Kaufjahr wenig verdienst und die Ausgabe Dir in den Folgejahren mehr Steuer spart. Eine amtliche Nutzungsdauer für Computer gibt es dann nicht mehr, Du schätzt sie selbst und bleibst bis zum Ende bei Deiner Wahl.
Einen 3D-Drucker nennt das BMF-Schreiben nicht. Er bringt nichts auf Papier und gilt deshalb nicht als Drucker im Sinne der Computer-Regel. In der amtlichen AfA-Tabelle hat er ebenfalls keine eigene Zeile. Kostet Dein 3D-Drucker mehr als 800 € netto, musst Du seine Nutzungsdauer schätzen. Sprich die Zahl am besten mit Deiner Steuerberatung ab.
Handy absetzen als Selbstständiger
Für das Smartphone gilt die Computer-Regel nicht. Das BMF-Schreiben nennt es nicht, und seine Liste der Computer ist abschließend. Liegt der Preis über 800 € netto, schreibst Du ein Smartphone deshalb über fünf Jahre ab, so steht es in der AfA-Tabelle für Mobilfunkendgeräte. Ein günstigeres Handy ist ein GWG und geht sofort in die EÜR.
Wie rechnest Du die Abschreibung über mehrere Jahre?
Was weder GWG ist noch unter die Computer-Regel fällt, schreibst Du linear ab. Den Kaufpreis teilst Du durch die Nutzungsdauer, das ergibt Deinen Betrag pro Jahr. Im Kaufjahr zählen nur die Monate ab dem Kaufmonat, der Kaufmonat selbst zählt voll (§ 7 Abs. 1 EStG).
Wie lange ein Gerät hält, legt das Bundesfinanzministerium in der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter fest. Einige Werte für typische Anschaffungen:
| Anschaffung | Nutzungsdauer | Fundstelle in der AfA-Tabelle |
|---|---|---|
| Lasergravierer und ähnliche Bearbeitungsmaschinen | 13 Jahre | Nr. 5.27 |
| stationäre Säge, z. B. Tischkreissäge | 14 Jahre | Nr. 5.14.1 |
| Smartphone | 5 Jahre | Nr. 6.13.2.2 |
| Büromöbel | 13 Jahre | Nr. 6.15 |
Für Käufe zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 hast Du eine zweite Möglichkeit, die degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 2 EStG). Dabei ziehst Du jedes Jahr einen festen Prozentsatz vom jeweiligen Restwert ab. Er darf das Dreifache des linearen Satzes nicht übersteigen und höchstens 30 % betragen. So setzt Du in den ersten Jahren mehr ab und in den späteren weniger.
Lohnt sich der Sammelposten?
Statt der GWG-Regel kannst Du alle Anschaffungen eines Jahres, die netto mehr als 250 € und höchstens 1.000 € kosten, in einem Sammelposten bündeln. Diesen Posten schreibst Du über fünf Jahre mit je einem Fünftel ab (§ 6 Abs. 2a EStG). Entscheidest Du Dich dafür, gilt das für alle solchen Käufe des Jahres.
Für die meisten Kleinstselbstständigen bringt das nichts. Ein Bürostuhl für 400 € netto ginge dann nicht im Kaufjahr in die EÜR, sondern mit 80 € pro Jahr über fünf Jahre. Der Bundesrat schlägt außerdem vor, den Sammelposten ab 2027 abzuschaffen. Auch das ist noch nicht beschlossen.
Was gilt, wenn Du das Gerät auch privat nutzt?
Verwendest Du den Laptop oder das Handy auch für Privates, ist am Ende nur der geschäftliche Teil eine Betriebsausgabe. Wie hoch er ist, legst Du selbst fest: Beobachte eine normale Arbeitswoche und schreib Dir das Ergebnis mit Datum auf. So kannst Du Deine Zahl erklären, wenn das Finanzamt nachfragt.
Dazu kommt eine Zuordnung. Nutzt Du ein Gerät zu mehr als der Hälfte geschäftlich, gehört es ganz zu Deinem Betrieb. Liegt der geschäftliche Anteil zwischen 10 und 50 %, darfst Du es dem Betrieb zuordnen, unter 10 % bleibt es privat (R 4.2 Abs. 1 EStR).
Beispiel: Als Kleinunternehmer kaufst Du im Januar ein Smartphone für 1.000 € brutto, netto 840,34 €. Damit liegt es über der GWG-Grenze, und Du schreibst es über fünf Jahre ab, also 200 € pro Jahr. Nutzt Du es zu 70 % geschäftlich, mindern im Ergebnis 140 € im Jahr Deinen Gewinn.
Beispiel: drei Anschaffungen in einem Jahr
Lena ist Kleinunternehmerin und verkauft nebenberuflich gravierte Holzschilder über ihren Online-Shop. 2026 kauft sie drei Dinge:
| Anschaffung | Preis brutto | Regel | Betriebsausgabe 2026 |
|---|---|---|---|
| Laptop, Januar | 1.200 € | Computer-Regel | 1.200,00 € |
| Lasergravierer, April | 1.400 € | Abschreibung über 13 Jahre, 9 Monate | 80,77 € |
| Schreibtischlampe, Juni | 60 € | bis 250 €, sofort | 60,00 € |
| Summe | 2.660 € | 1.340,77 € |
So rechnet Lena den Lasergravierer:
- Netto kostet er 1.176,47 €. Das liegt über 800 € und über 1.000 €, er ist also weder GWG noch Sammelposten.
- Jahresbetrag: 1.400 € ÷ 13 Jahre = 107,69 €
- 2026: Kauf im April, also April bis Dezember = 9 Monate. 107,69 € × 9 ÷ 12 = 80,77 €
- 2027 bis 2038: jedes Jahr 107,69 €
- 2039: der Rest von 26,92 € für Januar bis März
Wählt Lena die degressive Abschreibung, sind es im ersten Jahr 23,08 % von 1.400 €, für neun Monate also 242,31 €. In den Folgejahren rechnet sie mit demselben Prozentsatz vom Restwert weiter.
Was Du dokumentieren musst
- Die Rechnung. Ohne Beleg keine Betriebsausgabe. Rechnungen und Quittungen hebst Du acht Jahre auf (§ 147 Abs. 3 AO), Einzelheiten stehen in Aufbewahrungsfristen: Wie lange musst Du Rechnungen und Belege aufheben?. Ist eine Rechnung weg, hilft Beleg verloren: Was kannst Du als Selbstständiger tun?.
- Die Anlage AVEÜR. In dieses Formular zur EÜR gehört alles, was Du abschreibst, auch der Laptop, den Du nach der Computer-Regel in einem Jahr absetzt (BMF-Schreiben zur Anlage EÜR 2026). Halte dafür Gerät, Kaufdatum, Kaufpreis, Nutzungsdauer und Jahresbetrag fest.
- Eine Liste Deiner GWG über 250 € netto mit Kaufdatum und Preis (§ 6 Abs. 2 EStG). Sie entfällt, wenn diese Angaben schon aus Deiner Buchhaltung hervorgehen.
In Intiqore legst Du die Rechnung des Händlers als Beleg ab, und sie erscheint in der Auswertung als Kosten-Erlösrechnung. Ein Anlageverzeichnis führt Intiqore nicht und rechnet keine Abschreibung aus. Den Jahresbetrag ermittelst Du selbst und trägst ihn in die Anlage EÜR ein. Wie die Belegablage funktioniert, erklärt Was ist eine Belegverwaltung?.
Wie die Abschreibung in die gesamte Gewinnermittlung einfließt, zeigen EÜR im Nebengewerbe und die Anleitung EÜR für Kleinunternehmer.
Häufige Fragen
Kann ich ein gebrauchtes Gerät absetzen?
Ja. Kostet es netto höchstens 800 €, setzt Du es wie ein neues Gerät sofort ab, und auch ein gebrauchter Laptop fällt unter die Computer-Regel. Teurere Geräte verteilst Du über die Restnutzungsdauer, also die Zeit, die das Gerät bei Dir voraussichtlich noch durchhält (§ 7 Abs. 1 EStG).
Was ist, wenn ich das Gerät vor der Gründung gekauft habe?
Dann bringst Du es als Einlage in Deinen Betrieb ein, grundsätzlich mit dem Wert, den es an diesem Tag noch hat (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Liegt der Kauf weniger als drei Jahre zurück, zählt höchstens der damalige Preis abzüglich der Abschreibung seit dem Kauf. Ist dieser Wert nicht höher als 800 €, ziehst Du ihn sofort ab, sonst verteilst Du ihn über die restliche Nutzungsdauer.
Muss ich die Sofortabschreibung nutzen?
Nein. Ob Du ein Gerät sofort absetzt oder über die Nutzungsdauer verteilst, entscheidest Du für jedes Gerät einzeln. Nur beim Sammelposten gilt Deine Wahl für alle passenden Käufe desselben Jahres (§ 6 Abs. 2a EStG).
Was passiert, wenn ich das Gerät verkaufe?
Den Verkaufspreis trägst Du als Betriebseinnahme ein. Den Betrag, den Du vom Gerät noch nicht abgeschrieben hast, den Restbuchwert, ziehst Du im selben Jahr als Betriebsausgabe ab. Versteuern musst Du also nur, was Du über dem Restbuchwert erlöst (Anleitung zur Anlage EÜR 2026).
Du willst Deine Belege an einem Ort haben?
Wenn Du am Jahresende die Anschaffungen zusammensuchst: Buche eine kostenlose Demo und sieh Dir die Belegablage in Intiqore an.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Er wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Stand vom 27. Oktober 2026 wieder. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Für Deinen Einzelfall wende Dich bitte an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder Dein Finanzamt.